Die Consulting 1964 ist eine Kooperation von Spezialisten mit professionellem bAV-Fachwissen und hohem Ausbildungsstand, die auf Honorarbasis beraten.
Seit 2001 erfolgt die Beratung auf der transparenten Trennung von Beratungsleistung und Problemlösung. Das Konzept verbindet einerseits ein verbindliches Beratungshonorar und andererseits eine Konzeptlösung für den Mandanten.
Die Lösung von Problemen bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV) komplett ohne Produkte ist in der bAV möglich.
Die betriebliche Altersversorgung berührt viele Rechtsbereiche, wie z.B. Arbeits- und Steuerrecht, Sozialversicherungsrecht, Insolvenzrecht, Versicherungsvertragsrecht sowie Kapitalanlagerecht oder auch Finanzmathematik und Bilanzrecht. Diese Themenfelder beherrscht keiner alleine. Daher wird jedem Fall ein Spezialistenteam individuell zusammen gestellt und das gesamte Fachwissen zu nutzen. Der Mandant hat aber immer einen Ansprechpartner, der federführend für das Projekt ist.
Ein provisionsgesteuerter Produktverkauf hat nichts mit einer fachkundigen, neutralen Unternehmerberatung zu tun. Fachwissen und Zeit wird honoriert, nicht ein Produkt.